



1. Bestellungen sind für den Auftraggeber bindend, für die Lieferfirma erst dann, wenn dieselben angenommen und schriftlich bestätigt sind. Falls nach Aufnahmen des Auftrages über die Vermögensverhältnisse des Bestellers eine ungenügende Auskunft eingeht, so behält sich die Lieferfirma das Recht vor, Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Ausführung des Auftrags zu verweigern.
2. Die angegebenen Lieferzeiten sind als annähernd zu betrachten. Eine Garantie für
Einhaltung derselben kann nicht übernommen werden. Liefermöglichkeit in jedem Falle,
auch nach Annahme des Auftrages, vorbehalten. Betriebsstörungen, Feuer, Rohstoff-
3. Eventuell entstehende Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung
behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer-
4. Die Preise verstehen sich laut unserer Preisliste grundsätzlich immer ab Fabrik, nur bei Ausschreibungen, wo unsere Preise nicht in Anwendung kommen, können andere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Änderung der Kalkulationsgrundlage behalten wir uns Anpassung der Preise vor.
5. Versand erfolgt in Kartons, welche in Rechnung gestellt werden. Der Versand sämtlicher Waren erfolgt stets auf alleinige Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für auf dem Transport oder Witterungseinflüsse entstehende Schäden kommt die Lieferfirma nicht auf, auch dann nicht, wenn die Transportkosten von der Lieferfirma übernommen werden.
6. Wir werden von unserer Lieferpflicht frei, wenn wir selbst nicht bzw. nicht rechtzeitig mit der richtigen , für den Kunden bestellten Ware beliefert werden.
7. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
8. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen oder Gegenansprüche irgendwelcher Art zurückzuhalten bzw. aufzurechnen. Bei verspäteter Zahlung sind die Verzugszinsen in Höhe desjenigen Satzes, den die deutschen Großbanken bei Gewährung von Krediten verlangen, zu bezahlen. Ist die Zahlung überfällig, sind sofort alle offenen Rechnungen ebenfalls fällig. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir machen hiermit verlängerten Eigentumsvorbehalt geltend.
9. Stillschweigende Annahme dieser Bestätigung gilt als Anerkennung vorstehender
Verkaufs-
10. Gegenteilige Kauf-
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kronach.
Wir beraten Sie gerne!
+49 9269 78-
info@roesler-